Sie sind verpflichtet mindestens einmal jährlich eine Überprüfung Ihrer Krananlagen durch eine befähigte Person bzw. durch einen Sachkundigen durchzuführen.
Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer Betreiberpflichten und helfen Ihnen gleichzeitig, durch rechtzeitiges Erkennen und Beheben von Schäden und Verschleiß die Lebensdauer Ihrer Krananlage deutlich zu verlängern.
Wir stellen vor: Isabel Niedermayr, ihre Ansprechpartnerin für
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Gesetzlich verpflichtende Wartung (§16) und Überprüfung (§8)
• Ersatzteillogistik
• Kundenbetreuung
Kontakt: isabel@rudek-krantechnik.com